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01.12.06 Vom Recht, aus Kunst Kunst zu machen

Zur Zeit ist in der Schweiz eine Revision des Urheberrechts (UHR) im Gange. Das neue Urheberrecht plant, die Verwendung künstlerischer Werke durch die Verwerter stark zu kontrollieren und dabei den freien Zu- und Umgang damit einzuschränken. Den meisten Kunstschaffenden schadet das mehr, als dass es nutzt, so die Initiative «Kunstfreiheit.ch».

Unter dem Namen Kunstfreiheit.ch lancierten Felix Stalder, zur Zeit Dozent an der HGKZ, und Annette Schindler, die Direktorin des Basler Medienkunst-Forums [plug.in], deshalb anfangs Oktober einen offenen Brief. Sie erklären darin dem Justizminister der Schweiz Christoph Blocher und den mit der Revision befassten Parlamentsmitgliedern ihre Einschätzung der Interessen der aktuell produzierenden professionellen Autoren und Autorinnen. Kunstschaffende nutzen und beziehen sich seit jeher auf die Werke anderer; der freie Zugang dazu ist eine wesentliche Voraussetzung für die freie Entwicklung ihres Schaffens. Konkret stellt der Brief folgende Forderungen:

1. Erlaubnisfreie Nutzung kultureller Werke für die künstlerische Forschung
2. Rechtssicherheit bei der Nutzung bestehender Werke
3. Keine Einschränkung künstlerischer Bearbeitung durch technische Kopierschutzmassnahmen

Nach prominenten Erstunterzeichnern wie Thomas Hirschhorn und Martin Heller haben sich bereits über 470 weitere Künstler/innen und Vermittelnde dem Aufruf angeschlossen; auch das Presseecho war gross und weitgehend positiv. Nur die Reaktion aus dem Justizministerium lässt weiter auf sich warten... was laut den Initianten in erster Linie damit zusammenhängt, dass die Schweiz mit ihrer kleinen Unterhaltungsindustrie das Thema weniger brisant verhandelt.

Überraschend, so Annette Schindler und Felix Stalder, kamen die negativsten Reaktionen von der professionellen Vertretungen der KünstlerInnen, den Verwertungsgesellschaften. Besonders profiliert sich ausgerechnet der Dachverband Suisseculture. Hier wird argumentiert, dass der Ausbau der Kontrollrechte im Interesse der KünstlerInnen sei. Die Initianten der Kunstfreiheit.ch dagegen stellen zu Recht fest, dass ProduzentInnenen und NutzerInnen keineswegs so absolut zu trennen sind. Felix Stalder: «Diese Kategorien werden sich mit der Digitalisierung noch weiter auflösen. Jeder, der Interesse hat, kann einen Film auf seinem Heimcomputer neu zusammen schneiden. Hundert Jahre künstlerische Avantgarde, die von Dadaismus, über Pop-Art bis hin zur Netzkunst immer wieder die Autorenposition hinterfragt hat, sind hier spurlos vorübergangen. Dass Millionen von InternetnutzerInnen fleissig Remixes und Mash-ups produzieren wird, falls überhaupt, nur als kultureller Abstieg wahrgenommen.»
Eine Lockerung des UHR stelle jedoch keinen Angriff auf das Privateigentum der Autor/innen dar – denn dieses sichert ja in Wahrheit nur in geringem Masse ihr Einkommen.

Kunstfreiheit.ch zielt auch gar nicht auf eine Abschaffung des UHR, sondern auf eine simple Anerkennung der Praxis, dass Neues aus Altem entsteht. «Die Frage der Ökonomie der Künste ist viel vertrackter. Nur die allerwenigsten SchriftstellerInnen leben primär vom Verkauf ihrer Bücher, die wenigsten MusikerInnen vom Verkauf ihrer CDs etc. Die meisten bildenden Künstler verdienen nur wenig Geld an den Bildrechten zu ihren Arbeiten. Das hat unter anderem damit zu tun, dass der Preis, den die «Ware» Kultur auf dem Markt erzielt, ziemlich unabhängig vom Umfang des Urheberrechte ist.» Die Nachfrage nämlich bestimmt das Zeilenhonorar, der Vertrag mit einem Label die Gage einer jungen Band. Und den meisten Bildenden Künstler/innen ist es «Ehre», im Museum auch ohne Artists’ Fee ausgestellt zu werden.

Auch die Schweizerische Akademie der Geistes - und Sozialwissenschaften engagiert sich in dieser Sache aus leicht verschobener Perspektive: «Es ist nicht akzeptabel, dass Bildung, Lehre und Forschung, Bibliotheken und Archive sowie kulturelles Schaffen in ihrem verfassungsmässig gewährten Recht auf Eigengebrauch (Art. 19 URG) durch den Kampf der Unterhaltungsindustrie gegen Raubkopien von Musik und Filmen im Internet behindert werden.» Wie Kunstfreiheit.ch hofft die Akademie damit einen Beitrag zu leisten zur wirklichkeitsnäheren Beurteilung zeitgenössischer Arbeitsbedingungen. Die geplante Revision des UHR schafft kaum Einkommensquellen für die Produzent/innen, deren Honorare überall gedrückt werden, sondern kommt in erster Linie der Verwertungsindustrie zu Gute. Dies um den Preis der künstlerischen Reflexion, Wiedererwägung, Aneignung und Dekonstruktion bestehender Werke, die seit jeher als einer ihrer Motoren die Kunstgeschichte vorantreibt.

 
   
Projekt:

Die informative Plattform zum Thema: »www.kunstfreiheit.ch.

Der »Offene Brief kann noch so lange unterzeichnet werden, wie die Revision debattiert wird.
Der »Brief von Suisseculture und »die Replik sind auf kunstfreiheit.ch veröffentlicht.

Links:

Zum schönen »Erfahrungsbericht von Marcus Maeder, einem der Betreiber des Netlabels domizil, von seinem Besuch bei der Musikvertungsgesellschaft Suisa.
Zur »Homepage von Felix Stalder.