Creative Commons: Urheberrecht
und Netzkultur
Villö Huszai
Wie halten Sie es mit dem Copyright? «Creative
Commons» stellt KünstlerInnen vor die Wahl.
2001 hat der amerikanische Jura-Professor Lawrence Lessig
die Non-profit-Organisation «Creative Commons» gegründet.
Ihr Ziel ist, Urhebern einen flexibleren Umgang mit dem immer komplexer
gewordenen Urheberrecht zu ermöglichen - insbesondere im digitalen
Umfeld. Standardlizenzen sollen das ermöglichen. Urheberinnen und
Urheber von Werken können darin festlegen, welche ihrer zahlreichen
Rechte sie wahrnehmen, welche sie mit der Allgemeinheit teilen wollen.
Dabei soll die Zahl der Creative-Commons-Lizenzen möglichst überschaubar
bleiben.
Lancierung der Schweizer Adaption
Die ursprünglichen auf der Site www.creativecommons.org angebotenen
Standardlizenzen beruhen auf amerikanischem Recht. Will man sichergehen,
dass die Lizenzen auch in anderen Ländern dasselbe bedeuten, genügt
eine einfache Übersetzung nicht. Es bedarf einer juristischen Anpassung
ans konkrete Landesrecht. Diese Adaption ist schon für zahlreiche
Länder, darunter auch Deutschland, erfolgt. Am 21. April hat das
2003 gegründete Schweizer Juristen-Team Openlaw im Basler Medienforum
[plug.in] ihre Adaption des Standardtextes für das Schweizer Recht
lanciert. Der Entwurf lässt sich auf www.openlaw.ch einsehen. Die
Lancierung des Entwurfs erfolgte im Rahmen der Reihe «digitalbrainstorming»
und wird in der letzten Aprilwoche im Genfer Carouge, in Zürich und
in St. Gallen wiederholt.
Verschenken ja, aber nicht bedingungslos
Die Lancierungs-Tournee von Openlaw ist so gestaltet, dass nach der Präsentation
durch die Juristen jeweils ein Netzlabel über seinen Umgang mit einer
Creative-Commons-Lizenz berichtet. In Basel besorgte diese Veranschaulichung
das Netzlabel www.interdisco.net. Während ein herkömmliches
Label auf Vinyl oder CD gegen Entgelt seine Musik verkauft, bieten die
vier jungen Musiker ihre Musik als MP3-Files zum freien Herunterladen
an. Würde Interdisco die MP3-Files kommentarlos auf ihrer Homepage
veröffentlichen, entstünde eine unklare Situation. Denn nimmt
man das Urheberrecht, dessen letzte grosse Revision 1902 erfolgte, beim
Wort, dann könnte niemand die Dateien einfach herunterladen, ohne
sich strafbar zu machen: Das Recht, über Kopien zu entscheiden, steht
ausschliesslich dem Urheber zu, so dass grundsätzlich jedes einzelne
Kopieren (sprich: Herunterladen) von diesem Urheber genehmigt werden müsste.
Das Medium Internet läuft dieser Urheberrechts-Bestimmung grundsätzlich
und rein technisch zuwider, da genau dieser Vorgang durch die digitale
Vernetzung kinderleicht geworden ist. Aber natürlich nicht nur das
Kopieren, auch die Nutzung und die Veränderung der heruntergeladenen
Dateien liegen aufgrund der digitalen Form nahe. Während die Betreiber
von Interdisco das Open-Source-Prinzip des Verschenkens (also des freien
Herunterladens) voll bejahen, möchten sie, was Nutzung und Manipulation
ihrer Musik betrifft, auf ihre Rechte nicht verzichten. Im Gegensatz zu
Copyleft erlaubt ihnen Creative Commons, sich die entsprechende Lizenz
masszuschneidern.
Lizenz-Erstellung leicht gemacht
Es scheint eine unmässige Verrechtlichung des Künstler-Alltags
zu drohen. Kaum jemand liest die Lizenzverträge durch, die vor dem
Herunterladen eines Programms akzeptiert werden müssen. Und nun sollen
nicht nur Software-Firmen ihre Kundschaft, sondern auch Künstler
sich selbst sowie ihr Publikum mit dieser monströsen Textsorte traktieren?
Einerseits ist es tatsächlich so: Creative Commons setzt voraus,
dass sich Urheber von Werken zumindest einmal mit der Materie auseinandersetzen,
wenn sie sich für eine Lizenz entscheiden. Andererseits sollen es
die Standardlizenzen gerade ermöglichen, diese Auseinandersetzung
auf das Allernotwendigste zu beschränken. So musste Interdisco zur
Erstellung ihrer Lizenz im Wesentlichen neben dem Entscheid zur zwingenden
Namensnennung nur zwei Fragen beantworten: Ob es die kommerzielle Nutzung
seiner Daten zulassen wolle und ob es damit einverstanden sei, dass seine
Daten bearbeitet würden. Beide Fragen verneinte Interdisco. Das Programm
von www.creative-commons.org erstellte den vier Musikern auf Mausklick
hin automatisch die Lizenz. Sowenig Interdisco den vollen Wortlaut der
Lizenz verfassen musste, so wenig müssen seine Nutzer den ganzen
Text lesen: Auf der Homepage von Interdisco finden sie auf wenigen Zeilen
die erforderliche Information zusammengestellt. Der volle Textlaut der
Lizenz kann, muss aber nicht abgerufen werden.
Obwohl Interdisco betonen, dass sie keine Techno-Nerds seien und es ihnen
um die Musik gehe: Mit ihrem Netlabel und der dafür geeigneten Creative-Commons-Lizenz
bewegen sie sich nahe an diesem Umfeld. Die Openlaw-Juristen Mike und
Jan Widmer gaben in Basel aber der Überzeugung Ausdruck, dass Creative-Commons-Lizenzen
dereinst auch von einer viel breiter gestreuten Klientel angewendet werden
würde.
Weitere Veranstaltungen:
Dienstag, 26. April, 18.30 Uhr
FLUX Laboratory, Genève
Mittwoch, 27. April, 20.00 Uhr
Kunstraum Walcheturm, Zürich
Donnerstag, 28. April, 20.00 Uhr
Projektraum Exex, St.Gallen