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25.04.05
Creative Commons: Urheberrecht und Netzkultur
Villö Huszai

Wie halten Sie es mit dem Copyright? «Creative Commons» stellt KünstlerInnen vor die Wahl.

2001 hat der amerikanische Jura-Professor Lawrence Lessig die Non-profit-Organisation «Creative Commons» gegründet. Ihr Ziel ist, Urhebern einen flexibleren Umgang mit dem immer komplexer gewordenen Urheberrecht zu ermöglichen - insbesondere im digitalen Umfeld. Standardlizenzen sollen das ermöglichen. Urheberinnen und Urheber von Werken können darin festlegen, welche ihrer zahlreichen Rechte sie wahrnehmen, welche sie mit der Allgemeinheit teilen wollen. Dabei soll die Zahl der Creative-Commons-Lizenzen möglichst überschaubar bleiben.

Lancierung der Schweizer Adaption
Die ursprünglichen auf der Site www.creativecommons.org angebotenen Standardlizenzen beruhen auf amerikanischem Recht. Will man sichergehen, dass die Lizenzen auch in anderen Ländern dasselbe bedeuten, genügt eine einfache Übersetzung nicht. Es bedarf einer juristischen Anpassung ans konkrete Landesrecht. Diese Adaption ist schon für zahlreiche Länder, darunter auch Deutschland, erfolgt. Am 21. April hat das 2003 gegründete Schweizer Juristen-Team Openlaw im Basler Medienforum [plug.in] ihre Adaption des Standardtextes für das Schweizer Recht lanciert. Der Entwurf lässt sich auf www.openlaw.ch einsehen. Die Lancierung des Entwurfs erfolgte im Rahmen der Reihe «digitalbrainstorming» und wird in der letzten Aprilwoche im Genfer Carouge, in Zürich und in St. Gallen wiederholt.

Some rights reserved
Dass die kleine Tournee im plug-in startet, ist kein Zufall: Urheberrechtsfragen bilden einen Schwerpunkt der Kunstinstitution. So hat [plug.in] 2002 das Projekt www.copyleft.ch unterstützt oder schon mehrmals die mit Urheberrechtsfragen beschäftigte Netzkünstlerin Cornelia Sollfrank eingeladen. [Plug.in] nimmt sich damit eines zentralen Themas der Netzkultur an: «Information must be free» und «Open Source» lauten die Stichworte, zu denen Creative Commons aber einen durchaus differenzierte Position einnimmt. Diese kommt zum Ausdruck durch den Slogan „some rights reserved“, eine Modifikation des gängigen «all rights reserved» (kurz ©), jedoch nicht dessen grundsätzliche Verwerfung. Mike Widmer, Mitglied von Openlaw und im Bereich Open Source promovierter Jurist, betonte denn an der Lancierung auch: «Das Urheberrecht bleibt unangetastet.» Dies ist auch beim verwandten, radikaleren Modell «Copyleft» der Fall. Doch hier werden ausser dem Recht auf Namensnennung unbesehen alle Rechte abgetreten.

Verschenken ja, aber nicht bedingungslos
Die Lancierungs-Tournee von Openlaw ist so gestaltet, dass nach der Präsentation durch die Juristen jeweils ein Netzlabel über seinen Umgang mit einer Creative-Commons-Lizenz berichtet. In Basel besorgte diese Veranschaulichung das Netzlabel www.interdisco.net. Während ein herkömmliches Label auf Vinyl oder CD gegen Entgelt seine Musik verkauft, bieten die vier jungen Musiker ihre Musik als MP3-Files zum freien Herunterladen an. Würde Interdisco die MP3-Files kommentarlos auf ihrer Homepage veröffentlichen, entstünde eine unklare Situation. Denn nimmt man das Urheberrecht, dessen letzte grosse Revision 1902 erfolgte, beim Wort, dann könnte niemand die Dateien einfach herunterladen, ohne sich strafbar zu machen: Das Recht, über Kopien zu entscheiden, steht ausschliesslich dem Urheber zu, so dass grundsätzlich jedes einzelne Kopieren (sprich: Herunterladen) von diesem Urheber genehmigt werden müsste. Das Medium Internet läuft dieser Urheberrechts-Bestimmung grundsätzlich und rein technisch zuwider, da genau dieser Vorgang durch die digitale Vernetzung kinderleicht geworden ist. Aber natürlich nicht nur das Kopieren, auch die Nutzung und die Veränderung der heruntergeladenen Dateien liegen aufgrund der digitalen Form nahe. Während die Betreiber von Interdisco das Open-Source-Prinzip des Verschenkens (also des freien Herunterladens) voll bejahen, möchten sie, was Nutzung und Manipulation ihrer Musik betrifft, auf ihre Rechte nicht verzichten. Im Gegensatz zu Copyleft erlaubt ihnen Creative Commons, sich die entsprechende Lizenz masszuschneidern.

Lizenz-Erstellung leicht gemacht
Es scheint eine unmässige Verrechtlichung des Künstler-Alltags zu drohen. Kaum jemand liest die Lizenzverträge durch, die vor dem Herunterladen eines Programms akzeptiert werden müssen. Und nun sollen nicht nur Software-Firmen ihre Kundschaft, sondern auch Künstler sich selbst sowie ihr Publikum mit dieser monströsen Textsorte traktieren? Einerseits ist es tatsächlich so: Creative Commons setzt voraus, dass sich Urheber von Werken zumindest einmal mit der Materie auseinandersetzen, wenn sie sich für eine Lizenz entscheiden. Andererseits sollen es die Standardlizenzen gerade ermöglichen, diese Auseinandersetzung auf das Allernotwendigste zu beschränken. So musste Interdisco zur Erstellung ihrer Lizenz im Wesentlichen neben dem Entscheid zur zwingenden Namensnennung nur zwei Fragen beantworten: Ob es die kommerzielle Nutzung seiner Daten zulassen wolle und ob es damit einverstanden sei, dass seine Daten bearbeitet würden. Beide Fragen verneinte Interdisco. Das Programm von www.creative-commons.org erstellte den vier Musikern auf Mausklick hin automatisch die Lizenz. Sowenig Interdisco den vollen Wortlaut der Lizenz verfassen musste, so wenig müssen seine Nutzer den ganzen Text lesen: Auf der Homepage von Interdisco finden sie auf wenigen Zeilen die erforderliche Information zusammengestellt. Der volle Textlaut der Lizenz kann, muss aber nicht abgerufen werden.

Obwohl Interdisco betonen, dass sie keine Techno-Nerds seien und es ihnen um die Musik gehe: Mit ihrem Netlabel und der dafür geeigneten Creative-Commons-Lizenz bewegen sie sich nahe an diesem Umfeld. Die Openlaw-Juristen Mike und Jan Widmer gaben in Basel aber der Überzeugung Ausdruck, dass Creative-Commons-Lizenzen dereinst auch von einer viel breiter gestreuten Klientel angewendet werden würde.

Weitere Veranstaltungen:

Dienstag, 26. April, 18.30 Uhr
FLUX Laboratory, Genève

Mittwoch, 27. April, 20.00 Uhr
Kunstraum Walcheturm, Zürich

Donnerstag, 28. April, 20.00 Uhr
Projektraum Exex, St.Gallen

Weitere Infos finden Sie bei »digitalbrainstorming.

Links:

»Creative Commons
»Open Law
»Interdisco.net